AGB
Allgemeine Mietbedingungen (AGB) für Dekorationsartikel und -dienstleistungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mietverträge und Dienstleistungen, die zwischen Lisa Schmidt (im Folgenden „Vermieterin“ genannt) und dem Kunden (im Folgenden „Mieter“ genannt) abgeschlossen werden. Mit der verbindlichen Buchung erkennt der Kunde diese AGB vollständig an.
2. Vertragsabschluss
Der Vertrag wird rechtskräftig, wenn der Mieter den Vertrag rechtsgültig gegengezeichnet hat und eine Anzahlung in Höhe von 50 % der Planungssumme geleistet hat. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
3. Mietgegenstand
Die Mietgegenstände sind Eigentum der Vermieterin. Die Mietgegenstände werden dem Kunden nur für den vereinbarten Zweck und Zeitraum zur Verfügung gestellt. Eine Weitervermietung oder die Überlassung an Dritte ist untersagt. Der Kunde verpflichtet sich, die Mietgegenstände sorgfältig und sachgemäß zu behandeln und vor Schäden zu schützen.
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4. Preise
Sofern nichts anderes angegeben ist, versteht sich der Mietpreise pro Artikel und pro Mieteinheit (= 4 Tage). Alle Mietpreise gelten für die Selbstabholung. Preisänderungen während der Saison sind vorbehalten. Alle Preise sind Nettopreise. Sollte sich die Unternehmensform des Vermieters ändern und eine laut § 12 UStG gesetzliche MwSt. ausgewiesen werden müssen, behält sich der Vermieter vor, diese bei den Mietern nachzuberechnen.
Weitere auftragsbezogene Kosten (Transportkosten, Auf- und Abbau der Dekoration, etc.) werden gesondert in Rechnung gestellt.
5. Zahlungsbedingungen
Eine Rechnung in Papierform ist nicht geschuldet, d.h. die Vermieterin versendet Rechnungen ausschließlich per E-Mail. Bei Vertragsabschluss ist innerhalb von 5 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 50% des Rechnungsbetrages fällig. Erfolgt die Anzahlung nicht fristgerecht, kann die Verleihung der Artikel nicht gewährleistet werden. Die restlichen 50% der Mietgebühr sind
zu einem vom Vermieter festgelegten Zeitpunkt vor der Veranstaltung zu überweisen.
Nachberechnungen sind aufgrund von ungeplanten und hohem Arbeitsaufkommen möglich.
6. Mietdauer
Die Vermietung der Artikel erfolgt für einen Mindestmietzeitraum von 4 Tagen (entspricht einer Mieteinheit), auch wenn die gemieteten Artikel vorzeitig oder unbenutzt zurückgegeben werden.
Der Mietzeitraum beginnt mit Übergabe / Aufbau der
Mietgegenstände und endet mit Rückgabe / Abbau der Mietgegenstände. Werden die Mietgegenstände ohne Absprache nicht rechtzeitig zurückgegeben, verlängert sich das Mietverhältnis automatisch bis zur Rückgabe. In diesem Falle wird für jeden weiteren angefangenen Tag eine Gebühr von 20% des gesamten Mietpreises berechnet.
7. Selbstabholung
Die im Angebot aufgelisteten Positionen können, nach Absprache, am Donnerstag vor Veranstaltungsbeginn bei dem Vermieter abgeholt werden. Nach der Veranstaltung müssen die ausgeliehenen Gegenstände am Montag nach der Veranstaltung in den gelieferten
Kartonagen / Kisten und befreit von Verschmutzung (Essensreste, große Wachsstücke, Kerzen) zurückgegeben werden. Bei Selbstabholung der angemieteten Gegenstände hat der Mieter dafür Sorge zu tragen, dass er selbst oder eine von ihm bevollmächtigte Person die Ware in Empfang nimmt.
Bei Übernahme der Gegenstände beginnt die Haftung des Mieters. Der Mieter muss für einen vorschriftsgemäßen Transport der Mietobjekte Sorge tragen. Die Mietmaterialien müssen in einem geschlossenen Fahrzeug transportiert werden. Bei Selbstabholung der Dekorationsartikel durch den Kunden fällt eine Pauschale für den zusätzlichen Aufwand der Vor- und Nachbereitung an. Diese
beinhaltet u. a. die sorgfältige Zusammenstellung, Verpackung, Übergabe sowie die Prüfung und Aufbereitung nach Rückgabe der Artikel.
Dafür wird eine Servicepauschale in Höhe von 49,90€ berechnet.
8. Lieferung- und Abholservice
Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in der Auftragsbestätigung als solche bezeichnet sind. Für den Liefer- oder Abholservice werden bei Verfügbarkeit 1,00€ je gefahrenen Kilometer bis zum Hauseingang/Location berechnet. Die Transportkosten beinhalten nicht den Auf- und Abbau sowie das Vertragen und Einsammeln der gemieteten Gegenstände.
Diese Leistung übernimmt die Vermieterin gerne gegen gesonderte Berechnung. Sollte es erforderlich sein, dass die Vermieterin Mietgegenstände einsammeln und transportsicher verpacken muss, behält sich die Vermieterin das Recht vor, die dafür aufgewendete Arbeitszeit mit einem Stundensatz von 90,00€/h in Rechnung zu stellen. Bei der Lieferung der angemieteten
Gegenstände hat der Mieter dafür Sorge zu tragen, dass er selbst oder eine von ihm bevollmächtigte Person die Ware in Empfang nimmt. Bei Übernahme der Gegenstände muss der Mieter oder die von ihm bevollmächtigte Person die Ware sofort kontrollieren und die Empfangsbestätigung unterzeichnen. Bei Übernahme der Gegenstände beginnt die Haftung des Mieters.
Die Vermieterin übernimmt keine Haftung für verspätete Lieferungen, die durch höhere Gewalt verursacht werden.
Für eine Abholung in der Nacht (23-6 Uhr) wird ein Zuschlag von 290,00€ fällig.
9. Auf- und Abbauservice
Der Auf- und Abbau der Dekoration durch die Vermieterin erfolgt gemäß den vereinbarten Zeiten und Orten. Der Aufbauservice beinhaltet lediglich den Aufbau der von der Vermieterin gelieferten Dekorationsartikel. Durch den Kunden bereitgestellte Dekoration kann nach Absprache mit eingebaut werden. Bei der Buchung des Auf- und Abbaus der Dekoration durch die
Vermieterin wird eine Treppenpauschale von 50,00€ erhoben, wenn die zu dekorierenden Räumlichkeiten nicht stufenlos oder durch einen Fahrstuhl erreichbar sind. Die Vermieterin behält sich das Recht vor, Arbeiten oder zeitliche Verzögerungen, die durch Behinderungen verursacht werden und länger als 15 Minuten dauern, als Wartezeit mit 90,00€/h zu berechnen.
Das Verteilen von Papeterie (z. B. Namenskarten, Menü- oder Getränkekarten) sowie das Platzieren von Gastgeschenken stellt einen zusätzlichen Arbeitsaufwand dar, der gesondert und nach Aufwand berechnet wird.
Die Kosten für diesen Mehraufwand werden vorab individuell vereinbart bzw. im Angebot ausgewiesen.
10. Haftung
Die angemieteten Gegenstände sind nicht versichert. Die Haftung geht auf den Mieter über, sobald dieser die angemieteten Gegenstände in Empfang nimmt oder der vollständige Aufbau beendet ist. Der Mieter haftet während der Mietdauer für alle Schäden, die aus der Benutzung der angemieteten Gegenstände resultieren bis zur Rückgabe / Abholung der Mietgegenstände.
Bei Beschädigung, Bruch oder Verlust ist der Mieter verantwortlich. Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte oder höhere Gewalt wie Schäden durch Brand, Sturm, Unwetter, Hagel, Wasser, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus und Terrorismus verursacht werden.
Die Vermieterin haftet nicht für Schäden, die durch und bei der Benutzung der Mietgegenstände eintreten. Die angemieteten Gegenstände dienen nur zum Zwecke der Dekoration.
11. Bruch, Beschädigungen, Fehlmeldungen
Von der Übernahme bis zur Rückgabe der gemieteten Gegenstände trägt der Mieter die Verantwortung. Die Rücknahme erfolgt unter Vorbehalt, da exakte Fehlmengen erst nach abgeschlossener Reinigung ermittelt werden können. Beschädigte und fehlende Gegenstände werden dem Mieter zu Wiederbeschaffungskosten in Rechnung gestellt.
Beschädigungen sind unter anderem Löcher in den Stuhlhussen, Brandlöcher, Risse, Kerzenwachs, Stockflecken und ähnliches.
Der Mieter haftet der Vermieterin gegenüber für Ansprüche Dritter, die diese wegen Schäden, die aus der Benutzung resultieren, gegen die Vermieterin geltend machen.
12. Reinigung
Der Mieter muss die gemieteten Gegenstände sorgfältig behandeln und Glaswaren vor Rückgabe säubern. Sollten diese Artikel ungereinigt zurück kommen, berechnet der Vermieter eine entsprechende Reinigungspauschale in Höhe von 249,00€.
Die Vermieterin übernimmt die Reinigung der Textilien.
Extrem verschmutzte Artikel wie Wachs, Stiftflecken, Kaugummi, Kleberreste, Stockflecken werden zum Neubeschaffungspreis nachberechnet.
13. Änderungen
Änderungen des Vertrages sind nur dann wirksam, sofern sie durch beide Parteien schriftlich vereinbart worden sind. Wenn die Kapazitäten der Artikel es zulassen, sind Änderungen bis 4 Wochen vor Mietbeginn möglich.
14. Stornierung
Der Mieter kann bis zum Tag der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Die Stornierung bedarf der Schriftform. In diesem Fall ist der Mieter verpflichtet, Schadensersatz in folgender Höhe zu leisten:
- bei Stornierung nach Vertragsschluss: 30% des Auftragswertes
- bei Stornierung bis 4 Monate vor Veranstaltung: 50% des Auftragswertes
- bei Stornierung bis 2 Monate vor Veranstaltung: 75% des Auftragswertes
- bei Stornierung bis 4 Wochen vor Veranstaltung: 100% Stornokosten
15. Veröffentlichung
Die Vermieterin behält sich das Recht vor, an Orten, an den Mietgegenstände der Vermieterin stehen, zu Marketingzwecken der Vermieterin Fotos, Videoaufnahmen, usw. zu machen.
16. Datenschutz
Die für die Vertragsabwicklung erforderlichen personenbezogenen Daten werden gemäß den Datenschutzbestimmungen gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Vertrags erforderlich.
17. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Goslar.
18. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung des Vertrags unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine rechtswirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.