AGB
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen
Lisa Schmidt
Hochzeitsverleih Goslar
Mittelkamp 28
38642 Goslar
Deutschland
– nachfolgend „Vermieterin“ genannt –
und ihren Kunden – nachfolgend „Kunde“ genannt – über die Vermietung von Dekorationsartikeln sowie über damit verbundene Dienstleistungen, insbesondere Lieferung, Abholung, Auf- und Abbau sowie Dekorationsleistungen.
Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit nicht im jeweiligen Vertrag ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Individuelle Vereinbarungen im Angebot, Mietvertrag oder in der Auftragsbestätigung gehen diesen AGB vor.
2. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein verbindliches Angebot der Vermieterin annimmt und die Vermieterin die Annahme bestätigt bzw. beide Parteien den Miet- oder Dienstleistungsvertrag unterzeichnen.
Sofern eine Anzahlung vereinbart wurde, ist diese innerhalb der im Vertrag oder in der Rechnung genannten Frist zu leisten.
Die bloße Anfrage, Reservierung oder unverbindliche Verfügbarkeitsauskunft stellt noch keinen verbindlichen Vertragsschluss dar.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen grundsätzlich der Textform (z. B. E-Mail), soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
3. Mietgegenstände
Die Mietgegenstände bleiben während der gesamten Mietdauer Eigentum der Vermieterin.
Die Mietgegenstände werden dem Kunden ausschließlich für den vereinbarten Zweck und Zeitraum überlassen.
Eine Weitervermietung, Veräußerung oder sonstige Überlassung an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung der Vermieterin nicht gestattet.
Der Kunde verpflichtet sich, die Mietgegenstände sorgfältig, sachgemäß und entsprechend ihrer vorgesehenen Verwendung zu behandeln.
Die Dekorationsartikel dürfen nur entsprechend ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung eingesetzt werden.
Besondere Nutzungshinweise der Vermieterin sind zu beachten.
4. Preise und zusätzliche Leistungen
Es gelten die im jeweiligen Angebot bzw. Mietvertrag vereinbarten Preise.
Soweit im Angebot nicht anders angegeben, verstehen sich Mietpreise pro Artikel und vereinbarter Mieteinheit.
Die jeweils vereinbarte Mieteinheit ergibt sich aus dem Angebot oder Mietvertrag.
Zusätzliche Leistungen, insbesondere
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Lieferung und Abholung,
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Auf- und Abbau,
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Dekorationsleistungen,
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Transport,
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Wartezeiten,
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zusätzliche Arbeitsleistungen,
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Sonderleistungen,
-
Reinigung,
-
Reparatur oder Ersatz beschädigter bzw. verlorener Mietgegenstände,
werden nur berechnet, soweit sie vereinbart oder aufgrund des Verhaltens des Kunden erforderlich werden.
Maßgeblich sind die Preise, die im jeweiligen Angebot bzw. Vertrag vereinbart wurden.
Nachträgliche Zusatzleistungen werden dem Kunden vor ihrer Durchführung mitgeteilt, soweit dies aufgrund der konkreten Situation möglich ist.
5. Zahlungsbedingungen
Die vereinbarten Zahlungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Mietvertrag oder der Rechnung.
Sofern eine Anzahlung von 50 % vereinbart wurde, ist diese innerhalb der vereinbarten Frist zu zahlen.
Die Vermieterin ist berechtigt, die Durchführung der vereinbarten Leistungen von der fristgerechten Zahlung der vereinbarten Anzahlung abhängig zu machen, soweit dies vertraglich vereinbart wurde.
Der verbleibende Rechnungsbetrag ist innerhalb der im Vertrag bzw. auf der Rechnung genannten Frist zu zahlen.
Rechnungen können elektronisch, insbesondere per E-Mail, übermittelt werden.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
6. Mietdauer und Rückgabe
Die Mietdauer richtet sich nach dem im Angebot oder Mietvertrag vereinbarten Zeitraum.
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, beträgt eine Mieteinheit vier Tage.
Bei Selbstabholung erfolgt die Ausgabe grundsätzlich am vereinbarten Abholtermin. Die Rückgabe erfolgt zum vereinbarten Rückgabetermin.
Bei Lieferung und Abholung ergeben sich Übergabe- und Rückgabezeitpunkt aus der jeweiligen Vereinbarung.
Eine vorzeitige Rückgabe führt grundsätzlich nicht zu einer Reduzierung des vereinbarten Mietpreises.
Wird ein Mietgegenstand ohne vorherige Absprache verspätet zurückgegeben, kann die Vermieterin den dadurch tatsächlich entstehenden Schaden bzw. eine vertraglich vereinbarte zusätzliche Mietgebühr verlangen.
Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit gesetzlich zulässig.
7. Selbstabholung
Bei vereinbarter Selbstabholung ist der Kunde dafür verantwortlich, die Mietgegenstände zum vereinbarten Zeitpunkt abzuholen und zurückzugeben.
Die Abholung und Rückgabe erfolgt grundsätzlich durch den Kunden selbst oder eine von ihm bevollmächtigte Person.
Die Mietgegenstände sind in einem für den sicheren Transport geeigneten, geschlossenen Fahrzeug zu transportieren.
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Mietgegenstände während des Transports ausreichend gegen Verrutschen, Umkippen, Feuchtigkeit und sonstige Beschädigungen geschützt sind.
Mit der ordnungsgemäßen Übergabe der Mietgegenstände an den Kunden bzw. dessen bevollmächtigte Person übernimmt der Kunde die Verantwortung für deren sorgfältige Behandlung und Aufbewahrung bis zur Rückgabe.
Bei Selbstabholung kann eine Servicepauschale berechnet werden, sofern diese im Angebot ausgewiesen wurde.
8. Lieferung und Abholung
Liefer- und Abholtermine werden individuell vereinbart.
Ein Liefer- oder Abholtermin gilt nur dann als verbindlich, wenn er ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurde.
Die vereinbarten Transportkosten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
Nicht automatisch Bestandteil der Transportkosten sind insbesondere:
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Vertragen der Gegenstände über größere Entfernungen,
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Etagen ohne geeignete Aufzugsmöglichkeit,
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längere Wartezeiten,
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zusätzlicher Auf- oder Abbau,
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Einsammeln, Sortieren oder transportsicheres Verpacken durch die Vermieterin.
Solche Leistungen werden nur berechnet, wenn sie vereinbart wurden oder aufgrund der tatsächlichen Umstände erforderlich werden und der Kunde hierüber – soweit möglich – informiert wurde.
Bei der Lieferung muss eine vom Kunden benannte Person zur Entgegennahme zur Verfügung stehen.
Der Kunde hat die Mietgegenstände bei Übergabe auf erkennbare Schäden und Vollständigkeit zu überprüfen und erkennbare Abweichungen unverzüglich mitzuteilen.
Bei verspäteter Lieferung oder Abholung aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger von der Vermieterin nicht zu vertretender Umstände gelten die gesetzlichen Vorschriften.
9. Auf- und Abbauservice
Wird ein Auf- und/oder Abbauservice vereinbart, erfolgt dieser nach Maßgabe des jeweiligen Angebots.
Der Aufbauservice umfasst grundsätzlich den Aufbau und die Platzierung der von der Vermieterin bereitgestellten Dekorationsartikel im vereinbarten Umfang.
Zusätzliche Leistungen, insbesondere das Platzieren von durch den Kunden bereitgestellter Dekoration, Papeterie, Gastgeschenken, persönlichen Gegenständen oder sonstigen Materialien, sind nur Bestandteil der Leistung, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Erforderliche Wartezeiten oder zusätzliche Arbeitsleistungen, die durch Umstände aus dem Verantwortungsbereich des Kunden entstehen, können nach vorheriger Vereinbarung bzw. nach den im Angebot vereinbarten Stundensätzen berechnet werden.
Hierzu zählen insbesondere:
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nicht zugängliche Räumlichkeiten,
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fehlende Schlüssel oder Zugangsmöglichkeiten,
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verspätete Freigabe der Räumlichkeiten,
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noch nicht abgeschlossene Vorarbeiten,
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fehlende Ansprechpartner,
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vom Kunden verursachte Verzögerungen.
Treppen- oder sonstige Erschwernispauschalen werden nur berechnet, wenn sie im Angebot ausgewiesen oder individuell vereinbart wurden.
10. Verantwortung und Haftung während der Mietzeit
Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände während der gesamten Mietdauer sorgfältig aufzubewahren und vor Beschädigung, Verlust, Diebstahl und unsachgemäßer Nutzung zu schützen.
Bei Selbstabholung beginnt die Verantwortung des Kunden mit der Übergabe der Mietgegenstände.
Bei Lieferung beginnt sie mit der Übergabe an den Kunden bzw. dessen bevollmächtigte Person.
Bei einem durch die Vermieterin durchgeführten Aufbau beginnt die Verantwortung des Kunden für die aufgebauten Gegenstände grundsätzlich mit Abschluss des Aufbaus und Übergabe an den Kunden bzw. Veranstaltungsverantwortlichen.
Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er selbst oder Personen, deren Verhalten er zu vertreten hat, schuldhaft an den Mietgegenständen verursachen.
Dies gilt insbesondere für Schäden durch unsachgemäße Verwendung, grobe Verschmutzung, unsachgemäßen Transport, Verlust oder Diebstahl.
Eine verschuldensunabhängige Haftung des Kunden wird nicht vereinbart.
Für Schäden, die ausschließlich durch höhere Gewalt oder durch Umstände verursacht wurden, die der Kunde nicht zu vertreten hat, haftet der Kunde nicht.
Die gesetzliche Haftung der Vermieterin bleibt unberührt.
11. Bruch, Beschädigung und Verlust
Der Kunde hat erkennbare Schäden oder den Verlust von Mietgegenständen unverzüglich mitzuteilen.
Bei Rückgabe werden die Mietgegenstände auf Vollständigkeit und erkennbare Beschädigungen überprüft.
Eine abschließende Prüfung kann insbesondere bei Textilien, Glaswaren und Dekorationsartikeln erst nach Reinigung und Aufbereitung erfolgen.
Bei vom Kunden zu vertretenden Beschädigungen oder Verlust kann die Vermieterin den tatsächlich entstandenen Schaden nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen.
Bei beschädigten Gegenständen können insbesondere erforderliche Reparatur-, Aufbereitungs- oder Ersatzkosten berücksichtigt werden.
Bei nicht wirtschaftlich reparierbaren Gegenständen kann grundsätzlich der erforderliche Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Ersatzgegenstandes berücksichtigt werden, wobei ein angemessener Abzug „neu für alt“ vorzunehmen ist, soweit dieser nach den Umständen erforderlich ist.
Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
12. Reinigung und besondere Verschmutzungen
Der Kunde verpflichtet sich, die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln.
Gläser, Geschirr und sonstige dafür vorgesehene Gegenstände sind nach Gebrauch von groben Verschmutzungen und Essensresten zu befreien.
Die normale Reinigung der von der Vermieterin bereitgestellten Textilien ist Bestandteil der vereinbarten Leistung, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist.
Bei über das normale Maß hinausgehender Verschmutzung können die tatsächlich erforderlichen zusätzlichen Reinigungs-, Aufbereitungs- oder Reparaturkosten berechnet werden.
Dies gilt insbesondere bei:
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Wachs,
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Kleber,
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Kaugummi,
-
Stift- oder Farbflecken,
-
starken Lebensmittelverschmutzungen,
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Stockflecken,
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Beschädigungen durch unsachgemäße Reinigung,
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sonstigen außergewöhnlichen Verschmutzungen.
Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand bzw. Schaden entstanden ist.
13. Änderungen des Auftrags
Änderungswünsche des Kunden können grundsätzlich berücksichtigt werden, soweit die erforderlichen Mietgegenstände verfügbar und die organisatorischen Kapazitäten vorhanden sind.
Änderungen sollten möglichst frühzeitig mitgeteilt werden.
Eine verbindliche Änderung kommt erst durch Bestätigung der Vermieterin zustande.
Eine Reduzierung der ursprünglich vereinbarten Leistungen kann Auswirkungen auf bereits disponierte Leistungen, Personal-, Transport- oder Planungskosten haben.
Etwaige Mehr- oder Minderkosten werden dem Kunden vor Umsetzung der Änderung mitgeteilt, soweit dies nach den Umständen möglich ist.
14. Stornierung / Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann den Vertrag nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der folgenden Regelungen kündigen bzw. stornieren.
Die Stornierung muss in Textform erklärt werden, beispielsweise per E-Mail.
Bei einer Stornierung kann die Vermieterin nach den gesetzlichen Vorschriften Ersatz des ihr durch die vorzeitige Vertragsbeendigung tatsächlich entstandenen Schadens verlangen.
Soweit für bestimmte Leistungen eine angemessene Stornopauschale im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, kann diese an die Stelle der konkreten Schadensberechnung treten.
Die Höhe einer solchen Pauschale muss sich am typischerweise zu erwartenden Schaden orientieren.
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Der Vermieterin bleibt der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist.
Bei der Berechnung eines Schadens sind insbesondere ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung bzw. Verwertung zu berücksichtigen, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.
Gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts- oder Kündigungsrechte, bleiben unberührt.
15. Foto- und Videoaufnahmen / Veröffentlichung
Die Vermieterin kann eigene Dekorationsleistungen und die von ihr bereitgestellten Dekorationsgegenstände zu Dokumentations- und Marketingzwecken fotografieren oder filmen, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Hierbei wird darauf geachtet, dass Personen nicht ohne entsprechende Rechtsgrundlage erkennbar aufgenommen oder veröffentlicht werden.
Die Veröffentlichung von Aufnahmen, auf denen Kunden, Gäste oder sonstige Personen erkennbar abgebildet sind, erfolgt nur auf Grundlage einer entsprechenden Einwilligung oder einer sonstigen gesetzlichen Rechtsgrundlage.
Eine Einwilligung zur Veröffentlichung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Die Vermieterin ist berechtigt, Aufnahmen der von ihr gestalteten Dekoration zu verwenden, soweit darauf keine Personen ohne entsprechende Rechtsgrundlage erkennbar abgebildet sind.
16. Datenschutz
Die Vermieterin verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
Die Verarbeitung erfolgt insbesondere zur:
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Bearbeitung von Anfragen,
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Erstellung von Angeboten,
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Vorbereitung und Durchführung von Verträgen,
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Kommunikation mit dem Kunden,
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Rechnungsstellung,
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Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen.
Zur Durchführung des Vertrages können personenbezogene Daten, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, an entsprechende Dienstleister übermittelt werden.
Hierzu können insbesondere gehören:
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Hosting- und IT-Dienstleister,
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E-Mail- und Kommunikationsdienstleister,
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Zahlungsdienstleister,
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Steuerberater,
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sonstige zur Vertragsabwicklung eingesetzte Dienstleister.
Eine weitergehende Verarbeitung erfolgt nur, wenn hierfür eine entsprechende Einwilligung oder eine andere gesetzliche Rechtsgrundlage besteht.
Weitere Informationen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung der Vermieterin.
17. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften des Staates eingeschränkt werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz der Vermieterin als Gerichtsstand vereinbart.
Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.
18. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Gegenüber Verbrauchern gilt dies entsprechend.
Individuelle Vereinbarungen zwischen der Vermieterin und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
Stand: September 2026